Berlin, 30. Januar 2019 – Großes Wachstum, neue Konzepte, steigende Komplexität: Mit der Expansion in alle Richtungen ist es zuletzt schwieriger geworden, die diversen Apartmentkonzepte im Segment einzuordnen. Die Fachgruppe Serviced Apartments des Arbeitskreises Hotelimmobilien hat daher unter der Initiative und Leitung der Apartmentservice-Inhaberin Anett Gregorius die Marktmatrix von Apartmentservice vereinfacht und trennschärfer gestaltet. Damit sollen sich Einsteiger leichter orientieren können. Zugleich wird eine noch stärkere, einheitliche Begriffsverwendung erreicht. Neu in der Charta Temporäres Wohnen ist die schärfere Trennung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Konzepten: Serviced Apartments werden nun erstmals ausschließlich dem gewerblichen Bereich zugeordnet. Die Einordnung der Konzepte und Betriebstypen erfolgt über den Service-Grad und die Aufenthaltsdauer – nicht mehr über die Apartmentgrößen. Die mehrseitige Charta umfasst eine neue Übersicht der Begriffe sowie detaillierte Grafiken und Erläuterungen zu Teilaspekten wie dem Baurecht. Sie steht allen Akteuren im Segment, Verbänden und Institutionen sowie Städten und Gemeinden als neue Arbeitsgrundlage frei zur Verfügung.
„Mit der großen Nachfrage und etlichen weiteren Projekten hat das Segment der Serviced Apartments allein 2018 einen neuen, großen Sprung in seiner Bekanntheit machen können – wenn diese auch immer noch wachsen muss und es dafür auch international einheitlicherer Begrifflichkeiten bedarf“, betont Anett Gregorius, Inhaberin von Apartmentservice und Leiterin der Fachgruppe Serviced Apartments im Arbeitskreis Hotelimmobilien. Zugleich seien mit den vielen, neuen Beteiligten aus der Hotellerie und Wohnwirtschaft, den Mixed-Use-Tendenzen und der wachsenden Zahl an Subbrands die bisherigen Konzeptgrenzen verschwommen. Um den Trends gerecht zu werden und neuen Akteuren den Einstieg ins Segment zu erleichtern, hat Anett Gregorius 2018 zu einer Überarbeitung und Vereinfachung der bisherigen Systematik angeregt und diese gemeinsam mit den Arbeitskreis-Mitgliedern – Betreiber, Investoren, Banker, Steuerberater und Rechtsanwälte – umgesetzt.
Die neue Charta spiegelt weiterhin das Feld des Temporären Wohnens in der Sandwich-Position zwischen Wohnungsmarkt und klassischer Hotellerie wider und unterscheidet klarer denn je zwischen gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Konzepten. Neu ist, dass Serviced Apartments erstmals ausschließlich dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden – definiert als möblierte Einheiten, die immer über eine Kochgelegenheit verfügen. Ihre Ausstattung ist auf längere Aufenthalte ausgelegt mit hoteltypischen Services, die je nach Konzept im Umfang variieren und sich im auf Selbstversorgung fokussierten „Serviced Apartmenthaus“, früher „klassisches Apartmenthaus“, oder im service-reichen „Aparthotel“ befinden. Der wohnwirtschaftliche Bereich wird erstmals unterschieden in „Serviced Accommodation“ und „Furnished Accommodation“: Während letzteres mit unbegrenzter Aufenthaltsdauer auch nur teilmöbliert angeboten wird und keine Service-Leistungen beinhaltet, umfasst „Serviced Accommodation“ auch die neuen Living-Konzepte (Corporate Housing, Micro Living, Co-Living, Senior Living etc.) und das Studentische Wohnen.
Insgesamt ist die neue Charta weniger komplex als die Vorgänger-Matrix und orientiert sich in der neuen „Übersicht der Begrifflichkeiten“ mit Basis Deutschland erstmals ausschließlich am Servicegrad, der Aufenthaltsdauer und Betriebsform – und nicht mehr an den Apartmentflächen. „Durch den allgemeinen Trend zu Flächeneffizienz sind die Apartmentgrößen kein Kriterium mehr für die Zuordnung zu einem bestimmten Konzept“, erklärt Anett Gregorius. Auf den weiteren Seiten der Charta finden sich tiefergehende Erläuterungen und Darstellungen, um auch Teilaspekte wie die baurechtliche Einordnung und Baugebietsbegriffe besser zu verstehen.
„Mit der mehrseitigen, neuen Charta Temporäres Wohnen, die die Branche mit großem, gemeinsamem Engagement überarbeitet hat, zeigen wir der Immobilienwelt, wie wir heute mit all unseren Differenzierungen verstanden werden sollten“, erläutert Anett Gregorius. „Damit können wir den Kommunen und Ländern proaktiv ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie unser Segment besser verstehen, die angespannten Wohnungsmärkte mit temporären Wohnkonzepten ein Stück weit entlasten können – und dem Markt ein weiteres Wachstum ermöglichen.“ Die Charta kann hier heruntergeladen werden. Zudem wird sie zahlreichen Verbänden und Institutionen frei zur Verfügung gestellt. Die Fachgruppe arbeitet bereits an adaptierten Versionen der Charta für Österreich und die Schweiz.
Mehr Fakten und Trendanalysen über den Serviced-Apartment-Markt? Apartmentservice hat im Frühsommer 2018 zum sechsten Mal den „Marktreport 2018 Serviced Apartments“ mit aktuellen Key-Zahlen, Projektübersichten, Entwicklungen und Betreiberpositionen des Segments Serviced Apartments veröffentlicht – das einzige umfangreiche Datenmaterial in dieser Form für das Segment. Erstmals gibt es die Marktanalyse zusätzlich in Englisch.