Apartmentbranche mit neuer „Charta der Apartmentkonzepte“

  • Die Apartment-Branche in Deutschland hat ihre Grundlagenübersicht aktualisiert und ihre „Charta des Temporären Wohnens“ in „Charta der Apartmentkonzepte“ umbenannt, um sich von der „Schublade Wohnen“ klar zu distanzieren.
  • Rund 50 Betreiber, Investoren, Bewerter, Rechtsanwälte und Institutionen, wie der Hotelverband IHA, die Union Investment und HypZert, haben die neue Charta bereits formell akzeptiert.

Berlin, 26. August 2024. „Mit der neuen Charta wollen wir uns im Austausch mit Kommunen, Investoren, Projektentwicklern und Bewertern noch stärker vom klassischen Wohnen abgrenzen und als eigene Assetklasse verstanden werden“, erklärt Anett Gregorius, Gründerin und Inhaberin von Apartmentservice. Unter ihrer Leitung hatte eine Arbeitsgruppe aus Betreibern, Investoren, Bankern, Architekten, Steuerberatern und Rechtsanwälten intensiv an einer Neuversion der bisherigen „Charta des Temporären Wohnens“ gearbeitet. Seit Frühjahr heißt sie „Charta der Apartmentkonzepte“, womit sich das Segment ganz klar baunutzungsrechtlich von der „Schublade“ Wohnen trennt. Auch die Begrifflichkeit der Sandwich-Position zwischen Hotel und Wohnen wird wegen ihrer Missverständlichkeit aufgegeben. „Wir sprechen von Apartments als Unterbringungsangebote mit Serviced Apartments im gewerblichen Bereich und Living Apartments im wohnwirtschaftlichen Bereich. Alle Apartmentkonzepte richten sich an Menschen, die für eine begrenzte Zeit ein Unterbringungsangebot benötigen und hier nicht auf dem traditionellen Wohnungsmarkt suchen und fündig werden“, so Anett Gregorius. „Sie bieten damit vor allem auch in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten Lösungsmöglichkeiten.“

Serviced Apartments gehören in der neuen Charta-Version weiterhin klar zum Beherbergungssegment und gelten damit als gewerbliche Konzepte mit den beiden Betriebsmodellen Serviced Apartmenthaus und Aparthotel. Beide unterscheiden sich in den Apartmentgrößen, dem Servicegrad sowie in der Art und des Umfangs der Gemeinschaftsflächen. Immer verfügen Serviced Apartments über eine Küche als Hauptunterschied zu Hotelzimmern. Zudem zählt die Charta als gewachsenes drittes gewerbliches Konzept die Betriebsform Co-Living, wenn sie im Rahmen eines Beherbergungsvertrags agiert.
Living Apartments ist der Oberbegriff für wohnwirtschaftliche Produkte, die mehr oder weniger möbliert sind. Sie werden als Co-Living, Studentenwohnen, Mikrowohnen und Seniorenwohnen angeboten.

Branche akzeptiert die Charta formell

„Die Charta kann ihre Wirkung nur entfalten und damit ein Marktwachstum mit erzeugen, wenn sie von den Akteuren bei Projektentwicklungen, Finanzierungen und Genehmigungsprozessen verwendet wird“, sagt Anett Gregorius. „Wir freuen uns daher, dass eine große Zahl an Investoren, Entwicklern, Investoren, Institutionen und Betreibern im Segment die Charta bereits formell akzeptiert hat und als Arbeitsgrundlage nutzt.“ Dazu zählen aktuell knapp 50, unter anderem der IHA Hotelverband Deutschland, die Union Investment, HypZert, Bulwiengesa, i Live, Ipartment, Adina Hotels, Stayery, Habyt, The Base, Hogan Lovells, Cushman & Wakefield, Ruby Hotels, Koncept Hotels, GSK Stockmann, Harry‘s Home, International Campus, Locke und Volkswagen Immobilien.

Die komplette aktuelle Liste und Möglichkeit, die Charta ebenso zu akzeptieren, finden Interessierte unter: https://www.apartmentservice-consulting.de/charta/

Die Charta ist auch Grundlage und Mitinitiator des „Kompendium der Apartmentkonzepte“. Auf dem Jahreskongress SO!APART am 20./21. November 2024 in Leipzig wird das Fachbuch erstmals präsentiert. Zudem geht es bei der SO!APART um die aktuelle Entwicklung des Serviced-Apartment-Marktes mit neuen Zahlen und Einschätzungen der wichtigsten Akteure im Segment. Programminfos und Ticketoptionen gibt es unter: https://www.so-apart.de/jahreskongress/fachkonferenz/#